Zulassung zum Studium (IMA, M.Sc.)
Für den IMA- M.Sc. Masterstudiengang bestehen Zulassungsbeschränkungen. Für den Fall, dass die Anzahl der qualifizierten Bewerber größer ist als die von der Hochschule festgelegte Aufnahmekapazität, erfolgt die Auswahl durch die Prüfungskommission. Dabei werden folgende Unterlagen berücksichtigt:
- Zweiseitiges Bewerbungsschreiben, in welchem der Interessent seine spezifischen Gründe für die Bewerbung darlegt
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Nachgewiesene Deutschkenntnisse
- Diplomzeugnis bzw. vorliegende Notenbestätigungen (mindestens die Note "GUT" oder 2,5 nach Notenskala vom 1 (sehr gut) bis 5,0 (nicht bestanden))
- Vorliegende Beurteilungen zu Praktika und beruflichen Tätigkeiten
In jedem Fall müssen von den Bewerbern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester
Für die Aufnahme in das 1. Studiensemester (Praktisches Studiensemester) sind die Qualifikationsvoraussetzungen wie folgt:
- Besonders erfolgreicher Abschluss eines agrarwissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule. Ein besonders erfolgreicher Abschluss liegt i.d.R. vor, wenn im vorausgehenden grundständigen Studium mindestens die Durchschnittsnote „gut“ erzielt wurde. Über Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission des Studienganges Agrarmanagement nach formlosem Antrag.
- Sprachnachweise hier herunterladen:
Zulassungsvoraussetzungen für das erste theoretische Studiensemester
Für die Aufnahme in das 2. Studiensemester (1. Theoretisches Studiensemester) sind folgende weitere Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem praktischen Studiensemester oder Nachweis der Anerkennung anderer Praxiszeiten durch die Prüfungskommission.
- Ausländische Studienbewerber haben darüber hinaus ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache nachzuweisen. Der Nachweis wird in der Regel durch die Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Prüfung „Zentrale Mittelstufenprüfung –ZMP“ des Goethe–Institutes oder ein vergleichbares Zeugnis geführt.
- Weiterhin können ausländische Bewerber nur dann zugelassen werden, wenn die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann u.a. bedeuten, dass eine einklagbare Stipendienzusage vorliegt oder ein von der Ausländerbehörde akzeptierter Betrag (z.Zt. mindestens 2500 € je Semester) im voraus auf ein Sonderkonto einbezahlt wird. Dieser Betrag wird im Laufe des Studienjahres an die Studenten ausbezahlt.
- Alle Bewerber müssen ausreichende Kenntnisse in der Produktionstechnik der pflanzlichen und tierischen Erzeugung nachweisen. Bei unzureichenden Kenntnissen sind im 1. theoretischen Studiensemester entsprechende Wahlpflichtmodule zu belegen und die Prüfungen erfolgreich abzulegen. Näheres regelt der Studienplan.
Ergänzende Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unserer Webseite:
- Zweiseitiges Bewerbungsschreiben, in welchem der Interessent seine spezifischen Gründe für die Bewerbung darlegt
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Nachgewiesene Deutschkenntnisse
- Diplomzeugnis bzw. vorliegende Notenbestätigungen
- Vorliegende Beurteilungen zu Praktika und beruflichen Tätigkeiten
Termine und Fristen
Der Bewerbungsbogen muss spätestens bis zum 15. Februar des jeweiligen Studienjahres bei der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Abteilung Triesdorf vorliegen.
Die ergänzenden Bewerbungsunterlagen sind entweder direkt zur Auswahlprüfung mitzubringen oder der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bis spätestens 15. März zuzusenden.
Versandwege
Bei Postversand sind die Bewerbungsunterlagen zu adressieren an:
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
z. Hd. Frau Franziska Rupp
Raum C.110
T +49 9826 654-311
F +49 9826 654-4311